Deine Rechte

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• Du hast Anspruch auf monatliche und pünktliche Ausbildungsvergütung.

• Du bekommst eine Freistellung von der Arbeit für Schule und Lehrgänge.

• Die Unterstützung der Firma zur Erreichung des Ausbildungszieles ist selbstverständlich.

• Am Ende der Lehre erhältst du von uns ein Arbeitszeugniss.

Deine Pflichten

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Teilnahmepflicht an der Berufsschule und Lehrgängen

  • Die Ausbildung findet am Arbeitsplatz und in der Berufsschule statt. Du bist während der Lehre verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das gilt auch für vorgeschriebene überbetriebliche Lehrgänge bei der Innung, beim ABC-Bau oder der Handwerkskammer.
  • Kannst du wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, musst du dich bei der Berufsschule und der Ausbildungsverantwortlichen, Frau Sattler, krank melden.
  • Sollten einmal Schulstunden ausfallen melde dich bitte telefonisch bei deinem Ausbilder.

Krankmeldung

  • Bei Krankheit musst du, noch vor Arbeitsbeginn, dem Vorarbeiter auf der Baustelle telefonisch Bescheid sagen. Danach musst du auch deinen Ausbilder oder die Ausbildungsverantwortliche, Frau Sattler, informieren. Sind diese nicht erreichbar, hinterlasse bitte beim Empfang eine Nachricht.
  • Gleich am ersten Tag der Krankheit muss ein Arzt aufgesucht werden.
  • Der Krankenschein muss im Original spätestens am 3. Tag der Krankmeldung im Büro vorliegen.
  • Am letzten Tag der Krankschreibung solltest du dich wieder telefonisch beim Vorarbeiter oder Ausbilder melden und nach dem derzeitigen Einsatzort fragen.
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